Hunde und Katzen auf eBay Kleinanzeigen

Am 29. November 2022 kündigte eBay Kleinanzeigen in einer Pressemitteilung an, den Verkauf von Hunden und Katzen auf ihrer Plattform einzuschränken. So sollten nur noch Hunde und Katzen inseriert werden können, die nicht nicht jünger als 12 Monate sind. Zudem sollte der Nachweis einer behördlichen Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz Pflicht werden.

Dennoch ist es derzeit (25.01.2023) möglich, Welpen auch ohne behördliche Erlaubnis auf eBay Kleinanzeigen anzubieten.

Zudem wurde in der Pressmitteilung angekündigt, dass es zukünftig technisch nicht mehr möglich sein soll, Tiere als „zu verschenken“ zu inserieren. Auch dies ist derzeit noch möglich.

Wir hakten in einer E-Mail an eBay Kleinanzeigen nach:

„Sehr geehrter Herr Du Bois, 

vielen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen – Sie können das hier sicher ganz schnell aufklären. 

Punkt 1: 

In Ihrer PM vom 29.11.22 heißt es:  

„Die Erlaubnis wird künftig bereits beim Einstellen der Anzeige als Voraussetzung angegeben, wenn Anbieter zuvor ausgewählt haben, dass die angebotenen Hunde oder Katzen jünger als 12 Monate sind. Die Erlaubnis muss vorab nachgewiesen werden.

Quelle: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/medien/pressemitteilungen/ebay-kleinanzeigen-verscharft-regeln-fur-die-vermittlung-von-haustieren/ 

Einige Hörer:innen haben uns berichtet, testweise Anzeigen geschaltet zu haben, die eigentlich einer Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz bedürfen. Diese sei aber gar nicht abgefragt worden. 

Heute zum Beispiel sehe ich auch Angebote für Hunde, die jünger als 12 Monate sind, bei denen sogar ausdrücklich erklärt wird, dass keine Erlaubnis nachgewiesen wurde – so wie hier: 

Screenshot von eBay Kleinanzeigen, eigene Anfertigung vom 17.01.2023

Dazu gibt es ja sicher eine Erklärung. Greift die Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt? Wenn ja, wann? Oder greift Sie erst zu einem späteren Punkt in der Kaufabwicklung? Wie verhindern Sie dann eine Umgehung? Immerhin läuft ja der Kauf an sich nicht zwangsläufig über die Plattform, einige 

Kund:innen zahlen ja auch bei Übergabe, richtig? Und wenn eine Erlaubnis vorliegt: Wie stellen Sie sicher, dass Verkäufer:innen auch wirklich die Inhaber:innen einer solchen Genehmigung nach §11 TschG sind? Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ kritisiert ja, dass es mit dieser Neuregelung keine Sicherheit dafür gebe. Ist diese Kritik berechtigt? 

Punkt 2: Es war ja angekündigt, dass es zukünftig technisch nicht mehr möglich sein soll, Tiere als „zu verschenken“ zu inserieren. Stand heute ist es ja noch möglich, siehe Screenshot. Wann wird dieses Vorhaben umgesetzt? 

Screenshot von eBay Kleinabanzeigen , eigene Anfertigung vom 17.01.2023

Punkt 3: „Zum Schutz vor unseriösen Angeboten werden Gesuche in der Kategorie „Haustiere“ ebenfalls verboten.“  

Auch hier: Warum jetzt noch möglich und ab wann nicht mehr? 

Screenshot von eBay Kleinanzeigen, eigene Anfertigung vom 17.01.2023

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, 

Katharina Adick 

Katharina Adick in einer E-Mail vom 17.01.2023

Daraufhin bekamen wir folgendes Statement von eBay Kleinanzeigen:

Guten Tag Frau Adick,

in der Tat, das lässt sich sehr schnell aufklären …

Wir haben in unserer Pressemitteilung vom 29. November angekündigt, die aufgeführten Änderungen schrittweise umsetzen zu wollen – wir haben aus guten Gründen keine konkreten Termine genannt. Nur in einem Fall haben wir von „sofort“ gesprochen – bei den Gesuchen. Leider sind wir bei der Umsetzung auf Probleme gestoßen, sodass wir die Umsetzung zunächst aussetzen mussten.

In der Berichterstattung wurde der zeitliche Horizont bisweilen falsch wiedergegeben – vereinzelt war davon zu lesen, dass wir alle Maßnahmen sofort, ab 1. Dezember oder zum Jahreswechsel umsetzen würden. Wir haben den Zeitpunkt der Umsetzung bei den meisten Maßnahmen nicht näher bestimmt, da uns wichtig war, dass 

  1. Betroffene ausreichend Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen; bspw. um die Nachweise (Paragraph-11-Genehmigung) einreichen zu können – eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der strengeren Regeln – und
  2. wir ausreichend Flexibilität bei der technischen Umsetzung haben.

Viele der genannten Änderungen sind komplexer, als man von außen annehmen mag – der Unterbau der Plattform ist über alle Kategorien hinweg gleich. Die Umsetzung von Ausnahmen ist dementsprechend aufwändig.

Wir befinden uns insgesamt auf einem guten Weg, was die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen angeht: Wir haben zwischenzeitlich die Kategorie Weitere Haustiere entfernt, bis voraussichtlich Monatsende folgt die Kategorie Reptilien. Noch in dieser Woche werden wir die Kategorie Perser entfernen.

Darüber hinaus haben wir bereits das Attribut „Behördliche Erlaubnis“ integriert. Ein wichtiger Zwischenschritt, der die Voraussetzung für die Logik bildet, wonach Anzeigen bei Auswahl von „Jünger als 12 Monate“ und „Behördliche Erlaubnis = Nein“ nicht mehr aufgegeben werden können. Um es ganz deutlich zu sagen: Ein Umgehen dieser Maßnahme durch Falschangaben ist möglich – jedoch greifen weiterhin unsere altbewährten Maßnahmen. Mit anderen Worten: Wir werden den gleichen Moderationsaufwand betreiben – bei voraussichtlich weniger Anzeigen wird das dazu führen, dass wir noch schneller auf Meldungen reagieren bzw. auffällige Anzeigen zügiger sichten können. Und: Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, wird schneller sanktioniert als bislang.

Schlussendlich passen wir im Februar unsere Grundsätze (https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/) an. Diese bilden stets den gültigen Stand ab.

Was die Frage der „Kaufabwicklung“ angeht – wir haben stets darauf hingewiesen, dass wir mit unserem Online-Kleinanzeigenmarkt nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Vermittlung von Tieren abdecken. Bei der Ausgestaltung der Vermittlungsbedingungen kommt es maßgeblich auf Anbieter und Interessenten an – im Übrigen unabhängig vom Kanal der Kontaktanbahnung. Die Annahme, im Internet müsse etwas anderes gelten, wirkt mittlerweile doch reichlich aus der Zeit gefallen.

Die Kritik von Vier Pfoten wie auch von Martin Rütter in Ihrem Podcast ist geradezu grotesk – einerseits wird seit Jahren (so auch in der wiederholt angesprochenen TV-Sendung) die Einführung von Identitätsnachweisen gefordert, bei der Umsetzung eines deutlich strengeren Verfahrens wird wiederum angezweifelt, dass auf diese Weise die tatsächliche Identität überprüft werden kann. Wir gehen mit unserer Lösung über eine Identitätsüberprüfung hinaus: Wir beschränken auf Kleinanzeigen vielmehr den Kreis der Personen, die überhaupt Welpen (Hunde/Katzen) anbieten dürfen.

Seit Jahren sinkt die Zahl der Anzeigen in unserer Kategorie Hunde kontinuierlich – dabei sind in dieser Zeit hierzulande Angebot und Nachfrage nach Einschätzung von Experten eher gestiegen als gesunken. Das heißt: Viele Tiere werden offensichtlich nicht mehr über eBay Kleinanzeigen, sondern andernorts angeboten. Bereits seit geraumer Zeit hören wir von Tierschützern und Veterinärämtern, dass sich der unseriöse (illegale) Handel zunehmend auf andere Kanäle (bspw. in Gruppen in sogenannten sozialen Netzwerken) verlagert – nach unserer Auffassung ist das ein weiterer Beleg für die Wirksamkeit unserer Maßnahmen.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung: Mir (wiederholt) öffentlich zu unterstellen, ich hätte in dem Interview mit Martin Rütter geschwindelt (sprich: die Unwahrheit gesagt), ist nicht nur unangemessener Ton, sondern schlichtweg eine unwahre Tatsachenbehauptung. Ich würde es begrüßen, wenn derartige Äußerungen in Zukunft unterblieben – insbesondere in einem Format, das keine (unmittelbare) Gegenrede zulässt. Darüber hinaus wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie richtigstellen würden, dass mich Ihre Anfrage bis dato schlichtweg nicht erreicht hat.

Viele Grüße aus Dreilinden/Berlin

Pierre Du Bois

Pierre Du Bois für eBay Kleinanzeigen in einer E-Mail vom 17. Januar 2023